Mitgliedschaft und Jahresbeitrag

Wir freuen uns über Euer Interesse und wollen Euch hier unsere Satzung samt Mitgliedsbeiträgen und Bedingungen vorstellen.

Am 25. Mai 2018 treten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG) in Kraft. Jeder im Verein, der mit personenbezogenen Daten arbeiten muß, hat eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet.

Die vollständige Einwilligungserklärung für Mitglieder findet Ihr hier.

Unseren Aufnahmeantrag findet Ihr hier. Der Antrag ist vollständig auszufüllen, eigenhändig zu unterschreiben und im Original an den Vorstand weiterzuleiten – bei Jugendlichen unterschreibt ein Erziehungsberechtigter. Postanschrift für die Anträge: Michael Ullrich, Bogenschützen Vaterstetten e.V., Heideweg 21, 85598 Baldham.

Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei den Bogenschützen Vaterstetten e. V. ist in der Regel immer die Teilnahme an unserem Anfängerkurs. Dieser findet im Normalfall einmal, bei Bedarf auch zweimal pro Jahr statt. Die Kurstermine werden auf unserer Homepage veröffentlicht.

Soweit ein Grund- / Anfängerkurs im Bogenschießen außerhalb der Bogenschützen Vaterstetten e. V. besucht worden ist, kann dieser gegebenenfalls anerkannt werden.

Bei Interessentinnen und Interessenten, die bereits über Erfahrungen im Bogensport verfügen (z. B. Mitgliedschaft in einem anderen Verein) und diese entsprechend nachweisen können, kann auf den Anfängerkurs verzichtet werden. Ohne Grundkurs erfolgt eine Prüfung der Kenntnisse durch eine Sportleiterin / einen Sportleiter.

Jahresbeitrag:

Wird bei jeder Jahreshauptversammlung neu festgelegt.

Aktuell sind dies:

Kinder /Schüler / Jugendliche / Behinderte / Arbeitslose
55 Euro (keine Aufnahmegebühr)

Erwachsene
110 Euro (60 Euro Aufnahmegebühr)
55 Euro für Zweitmitglieder (60 Euro Aufnahmegebühr)